AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LogAgency GmbH für den „SaaS-Betrieb“
§ 1 GEGENSTAND, VERTRAGSABSCHLUß
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Online-Nutzung des „Software-as-a-Service“-Dienstes mit den im Auftrag definierten Softwareprodukten (nachfolgend "SaaS-Dienst").
(2) Der Vertrag über die Nutzung des SaaS-Dienstes kommt zustande zwischen dem Kunden und der LogAgency GmbH, Mallinckrodtr.320, 44147 Dortmund (nachfolgend „LogAgency“ genannt), wenn der Kunde den Auftrag erteilt und LogAgency dem Kunden die Registrierungsbestätigung und das Passwort für den Zugang zugesendet hat.
(3) LogAgency kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ändern oder ergänzen. Die Änderung wird mit der folgenden Vertragsverlängerung wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs durch den Kunden endet der Vertrag mit dem Erreichen seiner Laufzeit.
§ 2 BEREITSTELLUNG DES SaaS-DIENSTES
(1) LogAgency räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die angegebene Anwendungssoftware über einen Internetzugang im Rahmen des SaaS-Dienstes zu nutzen. Dafür wird sowohl die Anwendungssoftware als auch die zur Nutzung erforderliche Rechenleistung im LogAgency-Rechenzentrum vorgehalten. Der Kunde wird dadurch in die Lage versetzt, die Anwendungssoftware ohne lokale Kopie im eigenen System zu nutzen.
(2) LogAgency räumt dem Kunden an der spezifizierten Anwendungssoftware ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung im Rahmen des SaaS-Dienstes ein. Die Software darf ausschließlich innerhalb des eigenen virtuellen Bereichs des Kunden im System von LogAgency genutzt werden.
(3) Zur Nutzung der Anwendungssoftware und Speicherung der Arbeitsergebnisse steht dem Kunden innerhalb des Rechenzentrums von LogAgency ein eigener virtueller Bereich zur Verfügung. Dieser eigene virtuelle Bereich des Kunden ist gegen den Zugriff Unbefugter über die Sicherheitsvorkehrungen des LogAgency-Rechenzentrums geschützt.
(4) Das Rechenzentrum von LogAgency und der eigene virtuelle Bereich des Kunden sind online über das Internet erreichbar.
(5) LogAgency behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang des SaaS-Dienstes jederzeit in zumutbarer Weise zu verändern, insbesondere zu erweitern, und Leistungen einzustellen, die nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen.
§ 3 MITWIRKUNG DES KUNDEN
(1) Die Nutzung des SaaS-Dienstes erfordert dem Stand der Technik entsprechende Computersysteme mit funktionsfähigem Internetzugang.
(2) Der Aufbau der Verbindung zur Internetplattform von LogAgency sowie der Betrieb der notwendigen Client-Rechner zur Nutzung der Anwendungssoftware liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
(3) Für die ordnungsgemäße Funktion des SaaS-Dienstes ist eine Anmeldung mit Nutzerkennung und Passwort, welches der Kunde mit den üblichen Sicherheitsvorkehrungen geheim zu halten hat und Dritten nicht zugänglich machen darf, als Mitwirkungshandlung des Kunden erforderlich.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Inhalte, die ihm über den SaaS-Dienst zugänglich gemacht werden, ausschließlich bestimmungsgemäß und nur für seinen eigenen Gebrauch zu nutzen. Jede bestimmungswidrige Nutzung, insbesondere die Vornahme strafrechtlich relevanter Handlungen, wie z.B. das Bereitstellen pornographischer oder auch rassistischer oder rechtsradikaler Inhalte, sind ihm untersagt. Verstöße dagegen begründen ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht für LogAgency.
(5) Der Kunde sichert zu, keinerlei Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes, der Software bzw. des Betriebssystems vorzunehmen und keine Einrichtungen, Software oder sonstige Daten zu verwenden, die zu derartigen Veränderungen führen können. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, jegliche Versuche, Zugriff auf Daten Dritter zu erlangen, zu unterlassen.
(6) Der Kunde stellt LogAgency von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen LogAgency aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung durch den Kunden erhoben werden, und erstattet LogAgency sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung und sonstige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit derartigen Ansprüchen entstehen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder den Betrieb des SaaS-Dienstes beeinträchtigen könnten, unverzüglich LogAgency zu melden. Der Kunde wird dabei in zumutbarem Rahmen alle Maßnahmen treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen bzw. deren Beseitigung erleichtern.
§ 4 VERGÜTUNG, ABRECHNUNG
(1) Der Kunde zahlt an LogAgency für die Nutzung des SaaS-Dienstes eine jährliche Nutzungsvergütung in der vertraglich vereinbarten Höhe, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird jährlich im Voraus, jeweils zum Beginn eines Vertragsjahres, fällig, sofern im zugrunde liegenden Vertrag keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart sind.
(2) LogAgency behält sich das Recht vor, die Vergütung entsprechend eventuell eintretender Kostensteigerungen zu erhöhen. LogAgency wird dies dem Kunden schriftlich mitteilen. In einem solchen Fall kommt § 1(3) zur Anwendung.
§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Hardware und Standard-Software sind nach Lieferung zahlbar; Dienstleistungen auf Zeitverrechnungsbasis, Spesen, Nebenkosten und Datenleitungskosten werden monatlich abgerechnet. Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Annahme von Wechseln bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen; Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Über die Rechtzeitigkeit von Zahlungen entscheidet die Gutschrift auf dem Bankkonto. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung von Insolvenzverfahren darf LogAgency alle aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten für sofort fällig erklären, auch soweit sie gestundet sind. Sonstige Rechte aus Verzug bleiben davon unberührt.
(2) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der LogAgency bis zur Erfüllung sämtlicher auch künftiger Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung.
§ 6 GEWÄHRLEISTUNG
(1) LogAgency gewährleistet während der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses, dass die genutzte Software nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Zweck aufheben oder mindern. Eine nur geringfügige Minderung bleibt außer Betracht.
(2) Mögliche Fehler/Störungen sind LogAgency unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung per eMail oder per Telefax mitzuteilen.
(3) Störungen des SaaS-Dienstes wird LogAgency nach Möglichkeit innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Bekannt werden der Störung beseitigen. Eine angemessene Verlängerung im Einzelfall bleibt vorbehalten. Fehler an der Anwendungssoftware werden von LogAgency innerhalb angemessener Frist beseitigt. Kleinere Fehler, die zu keiner nennenswerten Funktionsbeeinträchtigung führen, werden durch Updates beseitigt, die LogAgency innerhalb angemessener Zeiträume regelmäßig zur Verfügung stellt. Die vorstehenden Pflichten für LogAgency kommen nicht zum Tragen, wenn der Fehler oder die Störung auf Umstände zurückzuführen sind, auf die LogAgency keinen Einfluss hat oder durch höhere Gewalt hervorgerufen wurden. Dazu zählen insbesondere nicht von LogAgency stammende Hardware- oder Softwarebestandteile sowie Störungen des Datennetzes.
(4) Ist die Fehlerbehebung innerhalb dieser Frist nicht möglich und erfolgt sie auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückerstattung von Gebühren ist dabei ausgeschlossen.
(5) LogAgency wird regelmäßig Wartungsleistungen ausführen und sich bemühen, dies außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten zu tun. Während der Wartungsarbeiten ist die Nutzung des SaaS-Dienstes nur eingeschränkt möglich.
§ 7 SIGNATUREN (wenn beauftragt)
Die in der notwendigen Handlungsvollmacht genannte personenbezogene Signatur kann im Bedarfsfall geändert werden. Hierdurch wird eine neue Handlungsvollmacht notwendig. Sämtliche Verträge, die mit LogAgency geschlossen wurden, bleiben hiervon unberührt. LogAgency wird den Kunden rechtzeitig von der Notwendigkeit einer neuen Handlungsvollmacht benachrichtigen, sodass die einwandfreie Funktion des SaaS-Dienstes aufrechterhalten werden kann.
LogAgency GmbH Gerichtsstand ist grundsätzlich Dortmund
Mallinckrodtstr. 320
44147 Dortmund
Telefon: 0231 878008 - 0
Telefax: 0231 878008 – 10
Stand: Oktober 2007

+49 231 878008-0