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  • 14.01.10

    EU-Kommission erleichtert Einsatz qualifizierter Signaturen in der grenzüberschreitenden Geschäftskommunikation

    Am 28. Dez. 2009 trat die Entscheidung der EU-Kommission über Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung elektronischer Verfahren in Kraft.


    Die EU-Kommission bezieht darin Stellung zur Verwendung und Anerkennung elektronischer Signaturen im internationalen Kontext. Sie erleichtert durch Ihre Entscheidung wesentlich den Einsatz von Signaturen und Zeitstempeln in grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsprozessen.


    Klicken Sie hier, um den vollständigen Artikel zu lesen.


    Der ausführliche Text der EU-Entscheidung steht Ihnen hier zum Download bereit.